Die Datenschutz Grundverordnung ( DSGVO , EU-DSGVO , GDPR ) sieht vor , dass ein Seitenbesucher die Möglichkeit haben muss , der Erfassung durch den Facebook Pixel zu widersprechen..
Wenn es ein Plugin ist , welches mit diesem Plugin kompatibel ist , dann ja.
Ansonsten haben wir keine Möglichkeit , bei einem Opt-Out des Seitenbesuchers , den Code zu entfernen...
Woher weiß ich , dass der Opt-Out funktioniert..
Facebook Pixel Helper. , einem Addon für den Browser , kannst Du die Funktionalität von diesem Plugin testen.
Klick erneut auf den Link , um den Widerspruch rückgängig zu machen , und lade die Webseite neu.
Den Shortcode kannst du in den Beiträgen , auf den Seiten und bei den Widgets ( Text-Widget ) verwenden...
Der Link , wenn der Seitenbesucher dem Tracking widersprochen hat..fboo-link-activate {. }.
Woher weiß ich , dass der Opt-Out funktioniert...
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